Reparaturbonus Sachsen
Reparaturbonus Sachsen – Leitfaden für Kund:innen
Nikon Service Point Dresden · Stand: 27.10.2025
Reparaturbonus Sachsen – der schnelle Überblick (Stand: 27.10.2025)
- Was wird gefördert? 50 % der Reparaturkosten für private Elektro-/Elektronikgeräte, max. 200 € pro Reparatur; Mindestrechnung 115 €. Bis zu 2 Reparaturen pro Person und Kalenderjahr. Reparaturen müssen von einem zugelassenen Betrieb durchgeführt werden. Anerkannt werden Rechnungen ab 02.10.2025, die digitale Antragstellung startet voraussichtlich Mitte November 2025 bei der SAB.
- Wer ist antragsberechtigt? Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen; das Gerät wird privat genutzt.
- Sind Kameras förderfähig? Ja – Digitalkameras zählen ausdrücklich zu den förderfähigen Geräten.
- Wichtiger Hinweis für Nikon-Kunden: Der Nikon Service Point Dresden ist als Reparaturbetrieb offiziell gelistet (Kategorie: „Digitalkamera, Objektive und Zubehör“).
Schritt-für-Schritt: So sichern Sie sich den Bonus
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Gerät prüfen (förderfähig?)
Prüfen Sie, ob Ihr Gerät (z. B. Nikon Kamera/Objektiv) auf der Geräteliste steht. Digitalkamera ist aufgeführt. -
Zugelassenen Betrieb wählen
Lassen Sie ausschließlich bei einem in der SAB-Liste geführten Betrieb reparieren – z. B. Nikon Service Point Dresden. Nur dann ist die Förderung möglich. -
Reparatur beauftragen
Wir führen die Reparatur fachgerecht durch. Achten Sie darauf, dass die Rechnungssumme mindestens 115 € beträgt. -
Unterlagen sammeln
Typischerweise nötig: Reparaturrechnung (mit Gerät, Leistung, Datum ≥ 02.10.2025), Zahlungsnachweis, IBAN und Nachweis Hauptwohnsitz in Sachsen (z. B. Personalausweis/Meldeangabe). Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB. -
Digitalen Antrag stellen
Ab Mitte November 2025 online bei der SAB einreichen; dann erfolgt die Prüfung und Auszahlung des Zuschusses (50 %, max. 200 €).
Voraussetzungen im Detail
- Förderquote & Höchstbetrag: 50 % der Reparaturkosten, max. 200 € je Reparatur.
- Mindestrechnung: 115 € brutto pro Reparatur.
- Zeitfenster: Rechnungsdatum ab 02.10.2025; digitale Antragstellung voraussichtlich ab Mitte November 2025.
- Häufigkeit: 2 Reparaturen pro Kalenderjahr je antragsberechtigter Person.
- Wer? Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, private Nutzung des Geräts.
- Wo beantragen? SAB – Sächsische Aufbaubank (digital).
Was gilt speziell für Nikon-Reparaturen?
- Förderfähige Geräte: Digitalkameras, dazu zählen auch System-/Spiegelreflexkameras; Objektive werden zusammen mit Kameras als „Zubehör für Digitalkameras“ in der Betriebsqualifikation geführt.
- Zugelassener Betrieb: Nikon Service Point Dresden ist in der offiziellen SAB-Liste gelistet – damit voll förderfähig.
- Tipp für eine saubere Rechnung: Wir weisen Gerät (inkl. Seriennummer), Leistungspositionen, Arbeitszeit/Ersatzteile und Rechnungsdatum klar aus – das erleichtert die SAB-Prüfung.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Falscher Betrieb: Reparatur nicht bei einem zugelassenen Betrieb –> kein Bonus. Prüfen Sie die SAB-Liste bzw. kommen Sie zu uns.
- Rechnung unter 115 €: Unterschreitet die Summe die Mindestgrenze, gibt es keine Förderung.
- Falsches Datum: Rechnungsdatum vor 02.10.2025 –> nicht anerkennungsfähig beim Neustart.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlender Zahlungsnachweis/IBAN/Adress-Nachweis verzögert die Auszahlung. Antrag digital vollständig einreichen.
Checkliste vor dem Antrag
- Gerät steht auf der Geräteliste (z. B. Digitalkamera).
- Reparatur bei gelistetem Unternehmen (z. B. Nikon Service Point Dresden).
- Rechnungsdatum ≥ 02.10.2025 & Betrag ≥ 115 €.
- Rechnung + Zahlungsnachweis + IBAN + Hauptwohnsitz in Sachsen bereit.
- Digitalen Antrag ab Mitte November 2025 bei der SAB gestellt.
Budget & Starttermin (für Ihre Planung)
Der Landtag hat die Mittel für 2025/2026 freigegeben (insgesamt rund 4 Mio. €); Start der digitalen Antragstellung voraussichtlich Mitte November 2025. Erfahrungsgemäß ist das Programm stark nachgefragt.
Unser Angebot – so helfen wir Ihnen
- Kompletter Reparaturservice für Nikon Kameras & Objektive inkl. förderfähiger Rechnung.
- Kurzanleitung für Ihren Online-Antrag (SAB) und Check der Unterlagen.
- Als zugelassener Betrieb sind wir förderfähig gelistet: Nikon Service Point Dresden, Schweizer Str. 3a, 01069 Dresden.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bestimmungen der SAB/Free State of Saxony.